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Artikel: Empfehlungen zum Taschengeld für Kinder

Empfehlungen zum Taschengeld für Kinder

Wie viel Geld man Kindern ab welchem Alter geben sollte ...

 
Kinder haben via Gesetz zwar nicht wirklich das Recht auf ein Taschengeld, aber man sollte es ihnen gewähren. Rechtlich sind Eltern nur dazu verpflichtet, ihren Kindern ein Zimmer zu gewähren und sie zu nähren, wie auch zu kleiden. Nur wenn ein Kind nie eigenes Geld hat, wird es nicht lernen können, mit Geld umzugehen. Wie viel Geld man Kindern geben sollte, kann man beim Jugendamt erfragen oder aber auch im Internet nachlesen. Es gibt im Internet Listen, wo man genau ersehen kann, welches Geld welches Kind bekommt. Also wie viel Geld man dem Alter entsprechend an Taschengeld auszahlen sollte.

Daran muss man sich natürlich nicht auf den Cent genau halten, man kann selbstverständlich auch gerne etwas mehr oder auch etwas weniger zahlen. Man kann auch einfach schauen, was die Freunde des eigenen Kindes an Taschengeld bekommen oder die Kinder der eigenen Freunde und sich dann aus diesen Antworten eine Summe für das Taschengeld festlegen. Das Taschengeld soll den Kindern natürlich auch frei zur Verfügung stehen. Eltern sollten nicht schimpfen, wenn dieses Geld in Süßigkeiten umgesetzt wird oder in andere sinnlosen Dinge gesteckt wird. Es ist Geld für das Kind und dieses wird mit der Zeit lernen, damit umzugehen. Dies kann über Monate dauern, bei manchen Kindern noch länger, aber es wird und darauf kann man sich verlassen. Man kann sich natürlich gerne überlegen, ob man dem Kind ein wöchentliches Taschengeld auszahlen möchte, so jeden Freitag oder an einen anderen festen Tag und so kann man das Geld über den Monat doch noch etwas verwalten. Am besten sollte man dies auch mit seinem Kind besprechen, ab dem 10. Lebensjahr sollte man es ruhig mitreden lassen. Man kann die Vorteile der wöchentlichen Auszahlungen erläutern, sollte aber auch hinnehmen, wenn das Kind dies nicht möchte. Wie schon gesagt, es ist die Summe, über die das Kind entscheiden sollte und mit der das Kind machen können sollte, was es möchte. Vielleicht nimmt das Kind ja auch erst später die wöchentliche Taschengeldzahlung in Anspruch.

(don)
 
 
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