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Artikel: Beihilferegelungen für Selbständige und Kleinunternehmer

Beihilferegelungen für Selbständige und Kleinunternehmer

Zuschüsse für Selbständige vom Arbeitsamt ...

 
Heute haben es nur die wenigsten Menschen leicht, wenn es um die Finanzen geht. Gehälter erscheinen immer geringer und das Leben wird allgemein immer teurer. Wer selbstständig ist, muss immer wieder damit leben, dass es weniger Kunden gibt und man somit auch leider weniger verdient. Die Rechnungen wollen aber trotzdem bezahlt werden.

Was kann man also tun? Gerade Selbstständige müssen nicht unbedingt hinnehmen, dass ihre Einnahmen niedriger ausfallen und man nicht mehr weiß, wie man Rechnungen zahlen soll. Immerhin gibt es das Wohngeldamt und das Jobcenter. Hier kann man Hilfe bekommen. So kann man Wohngeld beantragen, um die teure Miete nicht mehr alleine tragen zu müssen. Ebenso kann man aber auch beim Jobcenter einen Antrag auf aufstockende Leistung beantragen. Dies bedeutet, dass man von diesem Amt Geld erhält, was einem fehlt. Natürlich nicht alles, sondern nur bis zu einem gewissen Satz, der allen Menschen zusteht, die vom Amt leben müssen. Bei den aufstockenden Leistungen ist es nicht immer sehr leicht, man muss dafür dem Amt jeden Monat die Buchführung vorlegen, da sich die Einkünfte ständig ändern. Das Amt muss natürlich ersehen können, was der Selbstständige verdient hat und ob ihm Geld zusteht. Aber es ist trotzdem eine große Hilfe für alle Menschen, die kurz davor stehen, ihr Gewerbe wieder aufzugeben. Gerade wenn man keine Angestellten hat und mit einer kleinen Firma ums Überleben kämpft, ist es mehr als lohnend einen Antrag zu stellen. Man bekommt vorab keine Auskunft. Erst einmal muss man sich den Antrag holen, diesen dann ausfüllen und zu dem vergebenen Termin erscheinen, um dort alle Unterlagen vorzulegen. Dann kann man mit viel Glück schon erfahren, ob einem überhaupt Geld zusteht. Es kann aber auch sein, dass der Sachbearbeiter dies erst in Ruhe überprüft In dem Fall muss man auf Post warten und auf eine Bewilligung oder Ablehnung.

Aber ist man erst einmal beim Amt gemeldet, hat man die Chance immer wieder einen erneuten Antrag zu stellen. Denn der Verdienst kann sich weiterhin negativ verändern, so dass man auch bei einer vorherigen Absage ein Anspruch auf Leistung hat. Wer erst einmal beim Amt gemeldet ist, hat es dann mit dem späteren Antrag auch etwas einfacher. (don)
 
 
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