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Artikel: Auch DVD Covers ausdrucken ist illegal

Auch DVD Covers ausdrucken ist illegal

Das Thema mit dem Urheberrecht ...

 
In Zeiten globaler Vernetzung, fortschreitender Digitalisierung und Web 2.0 bekommt das Thema Urheberrecht immer mehr an Bedeutung. Die Möglichkeiten mit selbigem in Konflikt zu geraten, sind seit der Einführung des Internets exponentiell gestiegen. So ist schon das Anbieten und Herunterladen von DVD-Covers ein Vergehen am geistigen Eigentum anderer. Aber wie kommt das zustande?

Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen Musik, Text oder Bild. Faktisch fußt das wirtschaftliche Handeln aller im Kultur- und Wissenschaftssektor tätigen Unternehmen auf dem im Urheberrechtsgesetz, bzw. dem Verlags- und Wahrnehmungsgesetzt festgesetzten Regeln. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Literatur, Musik, Film oder einen wissenschaftlichen Aufsatz handelt; selbst Werbetexte und Kochrezepte fallen darunter. Das Urheberrecht wird gewährt, sobald ein Werk vollendet ist. Es bedarf keiner expliziten Anmeldung bei irgendeiner Organisation oder einer Veröffentlichung, gleich welcher Form. Jede Arbeit aus Kunst und Wissenschaft, die Werkcharakter besitzt, ist in dieser Art geschützt, und eine etwaige Nutzung erfordert das Einverständnis des Urhebers. Das gilt auch für Illustrationen und Texte auf den DVD Hüllen. In der Praxis werden diese Vorlagen zwar nicht von Menschen erstellt, die sich selbst als Künstler oder Wissenschaftler bezeichnen würden, und vermutlich wird das Gros der Macher, diese Arbeiten nicht als große Kunst ansehen, da aber eine Unterscheidung zwischen wichtiger und unwichtiger Kunst unmöglich, diskriminierden und für Zensurmaßnahmen missbraucht werden könnte (siehe „Entartete Kunst“), enthält sich der Gesetzgeber einer Wertung von künstlerischen Arbeiten. Erlaubt ist was gefällt und sei es nur dem Urheber selbst. Lediglich bei Volksverhetzung, Verunglimpfungen und ähnlichen Äußerungen gelten andere Regeln.

Das deutsche Urheberrecht ist relativ weitgefasst. So ist in Deutschland nicht nur ein Werk, sondern auch Leistungen, die durch Aufführungen entstehen, geschützt. Ein Musiker, der in einem Studio für einen Produzenten ein Stück einspielt, kann auch hierfür so genannte Leistungsschutzrechte geltend machen. In der Regel wird der Produzenten diese direkt vergüten, um möglichst unabhängig zu sein, was die weitere Verwertung angeht. Ähnlich sieht es bei Texten und Bildern aus. Zwar gibt es auch für Texte eine Verwertungsgesellschaft, die der GEMA vergleichbar ist, im Normalfall werden aber derlei Arbeiten Auftrag erstellt, und die Nutzung nur zwischen Urheber und Auftraggeber geregelt.

Ein Wort noch zum Thema Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen. Entgegen einschlägiger Werbebotschaften ist das Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material keine Straftat, sondern ein Vergehen. Zwar haben die Gerichte wirksame Maßnahmen für den Fall, das es sich um gewerbsmäßige und wiederholte Urheberrechtsverletzungen handelt, für Privatpersonen, die nicht an der Verbreitung mitwirken und keine wirtschaftlichen Interessen damit verfolgen, fallen die Bußen dagegen wesentlich geringer aus. Wenn sich überhaupt ein Staatsanwalt findet, der einen erheblichen Schaden und damit ein öffentliches Interesse erkennt (was hier nicht als Einladung zum Kopieren verstanden werden sollte!). Im speziellen Fall „DVD-Covers“ liegt außerdem der Verdacht nahe, das sich die Urheber lieber auf die Verfolgung von Menschen Konzentrieren, die kopierte DVDs in Umlauf bringen. Cover und DVD werden meist zusammen vertrieben, deshalb würde sich das Eine ohne das Andere erübrigen. Allerdings bleibt festzuhalten, das Vergehen nicht weniger Vergehen sind, nur weil sie nicht geahndet werden. Die Praxis kann sich schließlich jederzeit ändern. (sh)
 
 
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Artikel Kommentare: (2)
 
02.04.2008 - 14:37 von Chris
 
Sofern der Autor der Meinung ist, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, irrt er! Das Kopieren von urheberrechtlich geschützen Werken ist strafbar und eine Straftat (wenn auch kein Verbrechen, sondern eben ein Vergehen).Irrelevant dabei ist, ob es zu gewerblichen Zwecken (das macht die Sache nur schlimmer) oder im privaten Bereich geschieht. Alles weitere unterliegt einer vielfältigen juristischen Diskussion, deren es müssig wäre diese hier darzustellen.
 
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09.01.2008 - 22:02 von Till
 
Ein Vergehen ist sehr wohl eine Form der Straftat. Was der Autor offenbar meint, ist eine Ordnungswidrigkeit.
 
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