Sonntag 27. April 2025
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Wer bekommt Hartz IV?
Anspruch auf Hartz IV hat jeder ...
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Wenn ein Mensch arbeitslos wird und danach nicht gleich wieder ins Arbeitsleben zurückfindet, dann sichert der Staat den Lebensunterhalt dieser Menschen.
Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit gibt es das Arbeitslosengeld I, das jedem Menschen zusteht, der eine gewisse Zeit gearbeitet hat. Findet man jedoch innerhalb des einen Jahres keine Arbeitsstelle, dann wird das Arbeitslosengeld danach von Hartz IV, dem Arbeitslosengeld II ersetzt. Das Arbeitslosengeld II, das umgangssprachlich nur Hartz IV genannt wird, hat der ehemalige Vorstand von VW, Peter Hartz, inhaltlich mit erarbeitet. Diese Leistung soll den Menschen eine Grundsicherung des Lebens bieten, sie gleichzeitig aber auch fördern und für den Arbeitsmarkt wieder fit machen. So soll eine Reform des Arbeitsmarktes erfolgen und vor allem die Menschen wieder in Lohn und Brot bringen, die bereits seit längerer Zeit arbeitslos sind.
Anspruch auf Hartz IV hat jeder Mensch, dessen Arbeitslosengeld abgelaufen ist. Hierbei müssen natürlich einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Behörden prüfen hierbei, ob die Menschen wirklich bedürftig sind oder eben nicht. Vermögen darf nur bis zu einer Höhe von EUR 200,00 pro Lebensalter vorhanden sein. Lebensversicherunge, Geldanlagen oder Aktieninvestments werden hierbei zusammengerechnet. Die früher geltende Rechtssprechung, das Geld für die Altersvorsorge hierbei von der Berechnung verschont bleibt, gilt nicht mehr. Lediglich die Riester-Rente, die als Altersvorsorge abgeschlossen werden kann, fällt aus dieser Berechnung heraus.
Bedürftige Personen erhalten heute einen Regelsatz von EUR 345,00. Dieses Geld sollte ausreichen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes wie Lebensmittel, Kleidung etc. Die Miete wird hierbei vom Amt bezahlt. Die Wohnung, die die Familie bewohnt, sollte jedoch angemessen sein, das heisst in erster Linie, nicht zu groß und nicht zu teuer. Eine 3-köpfige Familie darf somit eine Wohnung haben, die 75 Quadratmeter nicht übersteigt. Gegebenenfalls muß ein Umzug in eine kleinere und kostengünstigere Wohnung erwogen werden. Dies sollte aber vorher mit dem Amt abgestimmt sein, denn auch hier fallen wieder Kosten an.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird die gesamte Familiensituation betrachtet. Gibt es zum Beispiel einen Ehepartner, der gut verdient, wird die Leistung ggf. vollständig gestrichen. Die so genannten Bedarfsgemeinschaften müssen hierbei Vermögen und Einkommen detailliert offenlegen. Auch die im Haushalt lebenden Kinder werden berücksichtigt. Für diese wird ebenfalls eine Leistung nach Hartz 4 gezahlt.
Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind und Harz IV beziehen, dürfen nicht mehr einen eigenen Hausstand besitzen, den der Staat finanziert. Sie müssen zu Hause wohnen bleiben bis die finanziellen Mittel einen Umzug erlauben bzw. die Kinder eine Arbeitsstelle gefunden haben.
Die Zahlungdauer von Hartz IV ist nicht befristet. Sie ist aus der früheren Sozialhilfe hervorgegangen und dient der Sicherung des Lebens. Erst, wenn ein Mensch wieder eine Arbeitsstelle gefunden hat, werden die Leistungen gestrichen.
Die Leistungen nach Harz 4 können aber auch unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt oder gestrichen werden. Arbeitslose werden von den Arbeitsagenturen betreut. Es werden Jobangebote an sie versendet. Die Arbeitslosen haben nun den Auftrag, sich beim potenziellen Arbeitgeber vorzustellen und sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Fehlen diese Bemühungen nachweislich, kann zur Förderung der Motivation das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. (don)
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Durchschnittliche Note: 2.6 von 420 abgegebenen Stimmen.
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Artikel Kommentare: (30) |
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06.11.2010 - 16:08 von Jazz-Fly |
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Danke, jetzt bin ich darüber aufgeklärt und kann nun auch darüber schreiben um noch mehr Leute aufzuklären. |
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31.08.2009 - 17:46 von uwe |
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Hallo,
mein Sohn wird Hartz 4 Empfänger,da ich und meine Frau arbeiten gehen.
Denke mal das ihm kein Geld zusteht,er ist 21 Jahre alt und wir bekommen kein Kindergeld mehr und der Freibetrag ist auch weg. |
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02.04.2009 - 12:40 von Alex |
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Hallo. Ich bin berufstätig. Meine Lebensgefährtin macht eine Umschulung zur Bürokauffrau auf Teilzeit, wo die Kosten von der Arge übernommen werden . Daher erhält sie kein Ausbildungentgelt.
Gemeinsam haben wir 3 Kinder im Haushalt wohnen im Alter von 9,10 und 12. Da nun noch meine Tochter (15) zu uns kommt, haben wir folgendes Problem. Sollte sie eine Ausbildung beginnen, wird dann die Ausbildungsvergütung in die Bedarfsgemeinschaft voll eingerechnet? Ich habe einen Verdienst von netto 1100 Euro und fahre täglich 60 km einfach. Meine Lebensgefährtin erhält Unterhalt von 250 und dann noch das Kindergeld. Unterhalt erhalte ich für meine 3 Kinder keinen. Im Moment erhalten wir noch einen ALG Beitrag von 44 Euro. Sollte also die Ausbildungsvergütung von meiner Tochter angerechnet werden, würde meine Lebensgefährtin komplett aus den Leistungen rausfallen. Sie wäre dann nicht mehr versichert, sowie müsste sie nach ORIGINALTON ARGE die Umschulung beenden oder selbst finanzieren! Was kann ich tun? |
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31.03.2009 - 23:35 von Janni |
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Danke Herr Admin im Namen aller hier :-)Gruß ...tja. jetzt bin ich Arbeitslos aber nicht Hoffnungslos....ich werde am Ball bleiben... |
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30.03.2009 - 22:44 von Administrator |
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Vielen dank für die zahlreichen, sinnvollen Beiträge. Keine Sorge, unqualifizierte Äußerungen werden von den Moderatoren umgehend entfernt. |
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30.03.2009 - 18:29 von Janni |
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Tja, was soll man(N) dazu sagen,dann sollen sich die Politiker und andere Erwachsene darüber mal gedanken machen das ja aus solchen Kindsköpfen nichts werden kann und das Elend müssen wir nun hier ertragen...tolle Welt...armes Deutschland.....sperrt doch die Halbstarken einfach,aber dazu seit ihr ja nicht in der Lage,genau wie in der Kinderpornografie im Netz,jaja, es geht ja um Geld und was auch immer....Armselig seid Ihr alle.....:-) |
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30.03.2009 - 16:59 von Angela |
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Zurzeit bin ich Arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld. Wobei ich mir wünsche das die wirtschaftskrise endlich ein ende findet, damit manche Leute nicht so enden wie ich..
Wenn sich dann auch noch so kinder darüber lustig machen & dumme scherze reissen, obwohl es eigl. über den ernst der zukunft geht, dann weiß ich auch nicht weiter.
Ich hoffe darüber macht sich die jugend von heute mal ernsthafte gedanken. ;-) |
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30.03.2009 - 12:32 von Josefine |
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Hallo!
Demnach möchte ich wirklich sagen das diese seite nicht zum chatten gedacht ist!
Denkt doch mal an die Leute die wirklich probleme haben, und nicht diese albernen Texte hier unten lesen wollen.
Wie kindisch..
Zum zweiten möchte ich erwähnen das der unterricht da ist um etwas zu lernen, und nicht alberne kommentare zu machen, die wirklich um den ernst des lebens gehn
macht euch mal gedanken!
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30.03.2009 - 12:25 von mee |
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also ich finde das wirklich hart das diese seite für solche unverschämten beiträg genutzt wird also kinder sucht euch nen chatt !!!
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19.03.2009 - 23:59 von Jan |
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Hallo alle hier,habe eine kurze Frage...Ich bin seit 15 jahren selbstständig und es lief solala, jetzt hat mich seit drei Monaten auch die Krise erwischt, bin fast pleite und hab auch keine Reserven, bekomme ich Hartz 4 oder überhaupt was vom Staat ?-Ich war bis 1994 bei der Stadt beschäftigt...:-( und jetzt das:-(:::freu mich auf Infos. Gruß Jan :-) |
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16.03.2009 - 21:49 von Daniela |
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Hallo,
ich bin zur Zeit arbeitslos. Fange aber nächsten Montag bei einer neuen Arbeitsstelle an. Vorerst aber auf Teilzeit. Kann ich da irgendwie Hilfe vom Amt bekommen? MÖchte nämlich dort hinziehen, weil ich selber kein Auto besitze. |
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22.02.2009 - 11:18 von anja |
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Mein Sohn ist fast 20 Jahre alt und will einfach nicht arbeiten, wirft alles sofort wieder hin. Es gibt deswegen viel Stress und ich bin nicht gewillt das länger zu unterstützen. Gibt es da Möglichkeiten? |
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21.02.2009 - 00:34 von Martin |
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Ja doch, aber Selbstständige haben es ungleich schwerer in den "Genuss" von Hartz IV Bezügen zu kommen. Sie müssen regelrecht alles offen legen, auf ihre vielleicht gebildeten Rücklagen erst einmal zurückgreifen und haben somit auch nicht unbeträchtlich weniger anrechenbare Freibeträge als abhängig Beschäftigte. Komischerweise gibt es aber wiederum Förderprogramme wie Existenzgründerdarlehn um ALG II Empfänger in die Selbstständigkeit zu bewegen. Ist schon irgendwie ein schizophrener Kreislauf. |
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20.02.2009 - 19:02 von Rambatam |
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Das ist ja ganz was Neues. Demnach bekommen Selbständige, sollten Sie in eine Notlage geraten, kein Hartz IV. Von was leben diese Leute und was muss bei Selbständigkeit beachtet werden. |
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19.02.2009 - 08:02 von Meyer |
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Eigentlich fast jeder der eine Zeit arbeitslos ist und das dem Arbeitsamt gemeldet hat |
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18.02.2009 - 20:13 von oxi |
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1,5 Jahre gearbeitet! Einen Tag vor dem Mutterschutz (10.02.09) endete mein Arbeitsvertrag, der nicht verlängert worden ist,erhalte deshalb auch den Arbeitgeberzuschuss nicht!Hinzu kommt noch dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme,da ich ja nicht mehr vermittelbar bin und ebenfalls bekomme ich kein Hartz 4 da sich ein Antrag für 3 Monate eh nicht lohnt und mein Mann müsste sich bei der Agentur für Arbeit bei einem Arbeitsvermittler anmelden, um mit ihm das Problemm wieso er so wenig verdiene (ca.1000.-) in den Griff zu bekommen! D.h. er müsste sich eine besser bezahlte Arbeit suchen, ohne diese Vorraussetzungen wären wir nicht hilfebedürftigt! Sehe bis heute die Logik nicht!
Also bekomme ich außer Mutterschaftsgeld von der AOK (für 2,5 Monate ca 900.-) kein Geld mehr! Erst danach wieder!
So viel zum Thema man soll mehr Kinder bekommen!
Ich bekomme nicht mal das was mir zusteht! |
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06.02.2009 - 11:37 von Helga |
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Ich war die letzten 10 Monate berufstätig und davor selbstständig. Aufgrund Insolvenz meines Arbeitgebers bin ich im Okt.08 in Hartz IV gerutscht. Direkt bei der Antragsabgabe wurde mir ein 1 E Job zugewiesen, den ich jedoch ablehnte, mit dem Hinweis das diese 1 Euro Jobs eher dafür gedacht sind, Langzeitarbeitslose wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Aufgrund meiner Haltung wurde mir dann auch noch das H4 gekürzt. Mittlerweile bin ich wieder berufstätig und stinkesauer darüber wie die ARGE mit jemanden umgeht |
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06.01.2009 - 05:08 von M. S |
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Ihre Angaben sind leider nicht korrekt. Ich habe fast 38 Jahre immer Volltime-Job gearbeitet, die letzten 10 Jahre war ich selbständig. Pech gehabt, war man die letzten 2 Jahre selbständig, gibt es absolut NICHTS. |
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14.12.2008 - 16:00 von mone |
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Ich lebe mit meinem Sohn zusammen ,der 480 Euro Lehrlingsgeld bekommt ...das ist jetzt eine Bedarfsgemeinschaft und ich bekomme 63,30 Euro Unterstützung....und die Miete bezahlt,
geht das überhaupt???? |
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26.11.2008 - 11:52 von Florian |
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Danke man das war echt voll nett von dir ! |
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23.11.2008 - 18:10 von rieke |
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Prima Seite.
Habe 800,- Euro Einkommen.
Ca. 600,-fixe Kosten.
Habe ich im Harz-rechner so angegeben.
Soll 641,- Anspruch haben.
Nicht wirklich !!!!!
Ich vermute eher höchstens 130,- oder gar nichts.
Wer weiss mehr ??????
Danke schon mal.
R. |
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18.10.2008 - 12:41 von lebubl |
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danke,diese seite ist echt spitze,muss einen vortrag über dieses thema halten! |
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18.08.2008 - 19:34 von Patrick |
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hallo - kann mir jemand einen Tipp geben? Ich arbeite z. Z. in einer Fabrik und das noch bis einschließlich Oktober. Für November habe ich einen Auslandstrip vor, bei dem ich mit Hilfe einer Organisation als Volunteer beschäfigt bin. Bekomme dafür keine Geld! Wie sieht es da aus, kann ich ALG1 oder Hartz IV (keine abgeschlossene Berufsausbildung und arbeite da seit einem Jahr) beantragen? Ausserdem muss ich Unterhalt für meinen Sohn bezahlen und habe ja kein Einkommen mehr! Bin für Hilfe sehr dankbar!!! THX |
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16.02.2008 - 10:25 von ich |
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brauchte das für den PoWi-Unterricht, grazie, echt ganz hilfreich!!! |
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14.02.2008 - 08:28 von |
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eine sehr gute und informative Seite |
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10.12.2007 - 17:23 von Jürgen |
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wir, eine dreiköpfige Fam. beziehen kein H4, meine Frau jobt auf 400€ Basis und ich erhalte 480€ Rente. Unser Sohn ist 15. Wir wohnen im eigenen Haus, zum Glück bezahlt und kommen gerade so über die Runden. Kindergeldzuschlag wurde uns verwehrt als wir den Antrag stellten, mit der Begründung: wir hätten zu wenig Einkommen.
Toll. Groß stand in der Zeitung Kindergeldzuschlag für bedürftige Familien ist dort und dort zu beantragen. Heute wissen wir dass wir das nur bekommen wenn wir H4 beantragen, aber dazu können wir uns nicht überwinden weil eventuell das Haus drauf geht. |
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09.11.2007 - 07:45 von ich |
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Personen, die noch nciht 25 Jahre alt sind, können sehr wohl einen eigenen Hausstand haben. Keiner kann Menschen verpflichten, einen anderen, für den er keine Fürsorgepflicht hat, bei sich wohnen zu lassen. |
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30.10.2007 - 18:57 von Nino |
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der hat mir den Wirtschaftslehrevortrag gerettet ^^ |
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09.10.2007 - 10:22 von elli |
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ist ganz ok hier. |
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22.05.2007 - 17:34 von bilal |
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Eine sehr gute Seite !!
Danke schön !! |
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