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Artikel: Handyvertrag kündigen

Handyvertrag kündigen

Wann ist ein Handyvertrag kündber ...

 
Handyverträge werden in der Regel für eine Frist von 24 Monaten geschlossen. Der Grund hierfür liegt vor allem darin, das zum Vertrag ein subventioniertes Handy angeboten wird. Selbst für Geräte der neuesten Generation sind selten mehr als 50 Euro zu bezahlen, obwohl diese regulär mehr als EUR 600,00 kosten. Die Telefongesellschaften erhoffen sich im Gegenzug natürlich, dass diese Subvention durch Verbindungspreise und Grundgebühren wieder erwirtschaftet wird. Laut Statistiken geht die Rechnung der Gesellschaften in der Regel auch auf, denn Handybesitzer nutzen dies.

Wer einen Handyvertrag kündigen möchte, etwa weil die Tarife bei anderen Anbietern günstiger sind, kann dies daher während dieser ersten 24 Monate nicht. Die Handy-Gesellschaften entlassen ihre Kunden auch in begründeten Fällen nicht vorzeitig aus den Verträgen, da zumindest mit den Einnahmen aus den Gebühren gerechnet wurde. Negativ ist dies vor allem für Menschen, deren Handy gestohlen wurde. Sie können so weder das Handy noch den Vertrag nutzen, müssen aber trotzdem die Grundgebühr weiterzahlen.

Eine Kündigung von Handy-Verträgen ist in der Regel erst zum Vertragesablauf mit einer Frist von drei Monaten möglich. Man sollte sich daher den Termin im Kalender vormerken, um dies nicht zu vergessen. Das Kündigungsschreiben kann sowohl per Mail als auch per Post an die Gesellschaft verschickt werden. Da ein Kündigungsschreiben jedoch vom Vertragesinhaber selbst unterschrieben sein muss, werden Mails selten akzeptiert. Um die Kündigungsfrist also nicht zu verpassen, sollte das Schreiben gleich per Post geschickt werden. Um den Versand nachzuweisen, sollte der Brief per Einschreiben und Rückschein versendet werden.

Viele Gesellschaften versuchen, die Kunden auch nach der Kündigung zu halten. Daher erfolgen Anrufe, um Alternativangebote zu unterbreiten. Hier sollte man jedoch aufpassen, das über das Telefon kein neuer Vertrag angefordert wird.

Nach dem Ablauf eines Handy-Vertrages erhalten die Kunden in der Regel ein Angebot über eine erneute Verlängerung für 24 Monate. Um diese Entscheidung zu vereinfachen, wird erneut ein aktuelles Handy subventioniert angeboten. Bei einigen Gesellschaften erhalten Kunden, die kein neues Handy benötigen, auch eine Gutschrift über einige Hundert Euro. Zu bedenken ist allerdings, dass nach dieser Verlängerung eine Kündigung wiederum für 24 Monate ausgeschlossen ist. Nimmt man dieses Verlängerungsangebot nicht an, läuft der Vertrag zu normalen Bedingungen weiter. Dieser verlängert sich dann bei den meisten Anbietern um ein Jahr und ist dann ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündbar.

Muster für Kündigungsschreiben findet man im Internet. Hier muss man nur noch die eigenen Handy-Nummer in die Betreff-Zeile eingeben und den Ablauf des Vertrages im Text ergänzen.

Handyverträge mit einer festen Vertragslaufzeit von 24 Monaten sind also nicht vor Ablauf kündbar. Erst zum Ablauftermin ist die Kündigung unter Einhaltung einer Drei-Monats-Frist möglich. (sh)
 
 
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Artikel Kommentare: (2)
 
21.01.2009 - 12:26 von Chiller
 
Wissenswerter Atikel.
 
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20.11.2008 - 01:02 von Bernd
 
Sehr guter Artikel! Ich finde es klasse, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, einen solch gut struktuerieten Artikel zu diesem hochrelevanten Thema zu verfassen. mit freundlichen Grüßen, Bernd Wilhelm
 
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