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Artikel: Studium unterbrechen - die akademische Pause

Studium unterbrechen - die akademische Pause

Die Unterbrechung des Studiums sollte vorher genau überlegt sein ...

 
Nicht nur, was das Akademische Viertel angeht, bietet die Universität bzw. das Studium einiges an Möglichkeiten, sich die benötigten Freiräume zu nehmen. Zumindest was die Unterbrechung des Studiums angeht, bieten sich den Studierenden mehrere Optionen, den gewählten Studiengang für einige Zeit zu unterbrechen.

Natürlich muss diese Unterbrechung von zuständiger Stelle nach entsprechendem Antrag genehmigt werden. In der Regel muss der Antrag innerhalb der Rückmeldefrist im Studentensekretariat eingereicht werden. Weiterhin sollten wichtige Gründe vorliegen, die einen zur Unterbrechung des Studiums veranlassen. Solche Gründe sind zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, aber auch ein Praktikums im In- oder Ausland bzw. ein Auslandssemester, Ableistung eines sozialen Jahres bzw. Wehr- oder Ersatzdienst. Auch die Vorbereitung auf anstehende Prüfungen können als Grund zur Studiumsunterbrechung angegeben werden. Wichtig ist es, Nachweise für die Unterbrechung des Studiums vorzulegen (Praktikumsverträge, Einberufungsbescheide, ärztliche Atteste oder Geburtsurkunden der Kinder).

Der Semesterbeitrag ist trotzdem zu entrichten und wird bei Genehmigung des Urlaubssemesters durch die zuständige Zulassungsstelle bzw. bei zeitweiliger Exmatrikulation zurück erstattet. Insofern empfiehlt es sich, die Beurlaubung bzw. Exmatrikulation zügig vorzunehmen, um den entrichteten Semesterbeitrag entsprechend schnell gutgeschrieben zu bekommen.

Die erbrachten Leistungen der vorherigen Semester behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch abgelegte und bestandene Prüfungen werden nicht aberkannt. Eine nahtlose Aufnahme des Studiums ist somit nach der Unterbrechung problemlos möglich. Grundsätzlich gilt jedoch zwischen einem Urlaubssemester und einer zeitweiligen Exmatrikulation zu unterscheiden.

Ein Urlaubssemester unterbricht das Studium und man bleibt weiterhin als ordentlicher Student eingeschrieben, wenn auch Dinge wie beispielsweise das Semesterticket, in diesem Zeitraum an Gültigkeit verlieren können. Meist sind es zwei Urlaubssemester, die von den Hochschulen gewährt werden. Diese werden auch nicht der Studienzeit angerechnet.

Die zeitweilige Exmatrikulation hingegen hat zur Folge, dass man bei Wiederaufnahme des Studiums zwar erbrachte Leistungen und Scheine nicht verliert, jedoch muss der Studierende bei erneuter Immatrikulation alle Zulassungsvoraussetzungen, also auch eventuelle N.C.-Beschränkungen, erfüllen. Weiterhin können sich während der Beurlaubung auch Studienordnungen ändern, die bei eingeschriebenen Studenten nicht greifen, bei neu immatrikulierten (und dazu zählt man als ‚Wiedereinsteiger’ ja) hingegen schon.

Insgesamt sollte eine Unterbrechung sehr gut durchdacht sein und entsprechende Gründe vorliegen. Eine Pause vom Studium birgt nämlich neben all ihren Vorteilen wie Praxisbezug durch Arbeit oder Verbesserung fremdsprachlicher Kompetenzen durch ein Auslandsstudium, auch die Gefahr, den Rhythmus des Studiums zu verlieren. Trotzdem kann es jedoch auch neue Motivation wecken und andere Sichtweisen fördern. (don)
 
 
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