Samstag 21. Dezember 2024
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Zahlen mit ec-Karte
Bequeme bargeldlose Zahlung ...
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Die ec-Karte, die heute Maestro-Karte genannt wird, erfreut sich in Deutschland hoher Beliebtheit. Fast jeder Kunde, der über ein privates Girokonto verfügt, besitzt diese Karte.
Die ec-Karte heisst eigentlich eurocheque-Karte und wurde zusammen mit dem bis 2004 geltenden Euro-Scheck ausgegeben. Diese Karte galt hier als Garantiekarte. Wurde ein solcher Scheck ausgestellt, galt dieser bis zu einem Betrag von damals DM 400,00 als garantiert. Geschäfte, die diese Schecks sehr gerne angenommen haben, konnten sich auf die Zahlung durch die Bank verlassen.
Da dieses Scheckverfahren jedoch sehr aufwändig war und für die Banken mit enormem Risiko verbunden war, wurde es abgeschafft. Die ec-Karte hat ihren Namen jedoch behalten.
Heute nutzen viele Kunden die ec-Karte zum Bezahlen in Geschäften, an Tankstellen und zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten.
Beim Bezahlen mit der ec-Karte gibt es prinzipiell zwei Methoden: die erste Methode ist die Bezahlung mit der Unterschrift. Dieses Verfahren nennt man POZ - Point of Sale. Es wird von vielen Geschäften angewandt, da es eine sehr kostengünstige Methode ist, die Kunden per Karte einkaufen zu lassen. Wird die Karte des Kunden in den Automaten an der Kasse eingelesen, gibt dieser die Kontonummer und die Bankleitzahl wider und druckt diese auf den Kassenbeleg auf. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das die Zahlung so in Ordnung ist und das diese vom Konto abgebucht werden kann. Nur ein bis zwei Tage später kann der Kunde diese Buchung auf dem Konto erkennen.
Der Vorteil für den Kunden bei dieser Art der Buchung ist, das die Lastschrift wegen Widerspruch binnen 6 Wochen zurückgezogen werden kann. Der Händler hat hierbei jedoch den Nachteil, das er das Geld, sofern die Abbuchung gerechtfertigt war, auf anderem Wege eintreiben muß.
Für den Händler hat das POZ-Verfahren den Vorteil, das es kostengünstig ist. Allerdings erfolgt hierbei keine Prüfung, ob Kontodeckung vorhanden ist. Es wird lediglich geprüft, ob die Karte gesperrt ist.
Da dieses Verfahren unsicher und für viele Händler mit hohem Aufwand verbunden ist, wurde es Ende 2006 abgeschafft. Zwar gibt es noch eine Übergangszeit, in der Sie weiterhin auf diese Weise bezahlen können, aber auf Sicht wird auf die andere Zahlungsmethode, das electronic Cash umgestellt. Bei diesem Verfahren prüft der Händler bereits bei Eingabe der Karte, ob das Kundenkonto Deckung aufweist. Auch muß der Kunde zur Bestätigung der Zahlung seine Geheimzahl eingeben. Dies bringt zusätzliche Sicherheit im Falle eines Verlustes der Karte.
Für den Kunden hat diese Art der Zahlung allerdings den Nachteil, das die Buchungen nicht wegen Widerspruch zurückgegeben werden können. Sollte eine fehlerhafte Abbuchung erfolgt sein, muß man sich mit dem Händler einigen. Die Banken können bei fehlender Deckung diese Lastschriften jedoch weiterhin zurückgeben.
Bei der Aushändigung der ec-Karte durch die Bank erhält jeder Kunde eine Geheimzahl, die er sich merken muß und auf keinen Fall zusammen mit der Karte aufbewahren darf.
Sollte die Karte einmal verloren gehen, sind die Kunden verpflichtet, sofort die zentrale Sperrannahmestelle in Frankfurt anzurufen und die entsprechenden Karten bzw. das Konto sperren zu lassen. Somit können unberechtigte Buchungen vermieden werden.
Sollten während der Zeit des Verlustes bis zur Sperre Abbuchungen erfolgen muß geklärt werden, wer die Schuld trägt. Haben die Kunden zum Beispiel die Geheimnummer in der Geldbörse aufbewahrt, müssen sie für den Schaden selbst aufkommen, alle anderen Schäden trägt in der Regel die Bank. (don)
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