Samstag 21. Dezember 2024
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Beleihung der Lebensversicherung als Kreditform
Lebensversicherung Verkauf Darlehen Kredit ...
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Viele Verbraucher in Deutschland nutzen eine Lebensversicherung, sei es in Form der Risikolebensversicherung als reine Risikovorsorge im Bezug auf den eigenen Tod und die finanzielle Absicherung der Familie, oder auch in Form einer Kapitallebensversicherung zum Vermögensaufbau. In der Regel nutzt man eine solche Lebensversicherung über viele Jahre und meistens sogar über einige Jahrzehnte hinweg. Dennoch lösen rund ein Drittel aller Versicherten, die eine Kapitallebensversicherung besitzen den Vertrag vorzeitig auf.
Diese vorzeitige Kündigung des Vertrages bringt immer Nachteile mit sich, sei es in Form einer dann geringeren Rendite oder sogar in Form von Kapitalverlusten, die vor allen Dingen in der ersten Zeit nach dem Vertragsabschluss vorhanden wären. Der so genannte Rückkaufswert liegt dann teilweise deutlich unter der Summe der bis dato getätigten Einzahlungen. Eine vorzeitige Vertragsauflösung findet in den meisten Fällen deshalb statt, weil der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital anderweitig benötigt oder sich die Beiträge nicht mehr „leisten“ kann. Es gibt jedoch zur Auflösung des Versicherungsvertrages auch eine Alternative, nämlich die Beleihung der Lebensversicherung. Eine solche Beleihung kann allerdings nur auf eine Kapitallebensversicherung stattfinden, weil die reine Risikolebensversicherung keinen Eigenwert besitzt. Da wie bereits kurz erwähnt Kapitalbedarf der Hauptgrund ist, warum die Lebensversicherungen vorzeitig beendet werden und dann die bereits angesprochenen Nachteile auftreten, stellt die Kreditaufnahme im Grunde auch nur eine Alternative dar. Durch ein erhaltenes Darlehen erhält man ebenfalls das benötigte Kapital und an dieser Stelle tritt dann auch die Beleihung der Lebensversicherung in Erscheinung. Im Rahmen dieser Beleihung tritt der Kreditnehmer seine Forderungen aus dem Versicherungsvertrag gegen die Versicherungsgesellschaft schriftlich an den Kreditgeber ab, die Lebensversicherung dient in diesem Fall also als eine Kreditsicherheit. Wie hoch der jeweilige Sicherungswert ist, hängt stets vom aktuellen Rückkaufswert ab, den die Versicherungsgesellschaft für die Kapitallebensversicherung veranschlagt. Von der Beleihung einer Lebensversicherung ist der Verkauf von Forderungen (Factoring), also in dem Fall der Verkauf der Lebensversicherungen abzugrenzen.
Während bei der Beleihung die Lebensversicherung lediglich als Sicherheit dient, der Versicherte aber weiterhin Versicherungsnehmer bleibt und auch die Zahlungen der Beiträge weiterhin vornimmt, wird der Vertrag beim Factoring vollständig und mit allen Rechten und Pflichten an einen Dritten verkauft. Auch diese Variante stellt übrigens eine gute Alternative zur Auflösung des Versicherungsvertrages dar, da der Käufer in der Regel einen höheren Rückkaufswert zahlt, als die Versicherungsgesellschaft bei Auflösung des Vertrages berechnen würde. Nachdem das Darlehen vollständig getilgt wurde, zu dem die Beleihung der Lebensversicherung als Sicherheit diente, besitzt der Versicherungsnehmer natürlich wieder alle Rechte an der Kapitallebensversicherung. (don)
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