Samstag 21. Dezember 2024
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Was speichert die SCHUFA?
In welchen Fällen wird ein Eintrag bei der Schufa gemacht ...
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Immer wieder hört man von negativen SCHUFA-Einträgen, die das weitere Abschließen von Verträgen erschweren oder unmöglich machen können. Bei derartigen Sorgen wird aber oft nicht bedacht, was genau die SCHUFA macht, was sie speichert und wer die Informationen bekommen kann. Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und speichert unterschiedliche Daten, die den Kunden (Wirtschaftsunternehmen) vor Verlusten aus Kreditgeschäften schützen sollen.
Wird ein Vertrag unterschrieben, so stimmt der Verbraucher einer Weitergabe der Daten an die SCHUFA zu. Dies erfolgt über die Firma, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde. Hierzu gehören Handy-Verträge, Raten-Kredite, Leasingverträge, Giro-Konten, usw. Es werden also nicht nur Daten über sogenannte Problemkunden gespeichert, sondern ganz allgemeine Daten. Zu diesen Daten gelangt die SCHUFA ausschließlich über die jeweiligen Vertragspartner, die dazu verpflichtet sind, die Daten korrekt weiter zu geben. Wer Auskunft über die SCHUFA-Einträge erhält, ist ebenfalls geregelt. Jeder kann für sich persönlich eine Auskunft einholen, entweder telefonisch oder schriftlich, wobei die letztere Möglichkeit kostenpflichtig ist. Sollten bei dieser Selbstauskunft Unstimmigkeiten oder falsche Informationen auftauchen, so sollten diese direkt der SCHUFA gemeldet werden. Diese wird dann in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gesellschaft versuchen, dies zu klären. In den Informationen der SCHUFA selbst heißt es, dass die betroffenen, ungeklärten Informationen gesperrt werden, sollte eine Klärung nicht in kürzerer Zeit möglich sein.
In dieser persönlichen Auskunft sind alle Daten enthalten, im Gegensatz zu einer zum Beispiel von der Bank eingeholten Auskunft. Die Bank würde nur Informationen über andere Bankgeschäfte erhalten, nicht jedoch über Handy-Verträge oder eine Kundschaft bei einem Versandhaus. Ebenso würde eine Firma, die einen Handy-Vertrag anbietet und sich erkundigt, lediglich Informationen über andere Handy-Verträge erhalten, nicht jedoch über das Girokonto. Jedes Institut erhält also lediglich Informationen aus der jeweiligen Branche. Branchenübergreifende Informationen werden dann herausgegeben, wenn beispielsweise ein Mahnverfahren läuft oder ein Schuldnereintrag beim Amtsgericht stattgefunden hat. Allerdings gilt es zu bedenken, dass nicht bei jeder Rückbuchung auf das Konto oder einer nicht bezahlten Rechnung direkt ein negativer SCHUFA-Eintrag erfolgt. Dies geschieht erst, wenn ein Mahnverfahren eingeleitet wird, dessen Forderung nicht widersprochen wird, bei einer Insolvenz oder wenn ein SCHUFA-Mitglied den Betrag als uneinbringlich meldet.
Darüber hinaus speichert die SCHUFA Daten über Eidesstattliche Versicherungen, über einen Haftbefehl zur Erzwingung einer Eidesstattlichen Versicherung und ähnliches. Aber auch solche Daten sind nicht für immer gespeichert. So gibt es für alle Daten unterschiedliche Fristen, nach denen sie gelöscht werden. Informationen über Kredite werden zum Beispiel drei Jahre nach der letzten Ratenzahlung gelöscht, Giro- und Kreditkartenkonten sofort nach deren Auflösung, Versandhauskonten drei Jahre nach Eingang beziehungsweise sofort bei deren Auflösung, usw. Die genauen Fristen lassen sich bei der SCHUFA erfragen.
Nicht gelöscht werden dagegen Daten von einem Missbrauch eines Kontos nach Nutzungsverbot, auch nicht, wenn die ausstehenden Forderungen beglichen wurden. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Scores. Diese geben eine Schätzung über das weitere Zahlungsverhalten eines Kunden ab und werden mittels statistischer Methoden und aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens erhoben. Bei einer Bonitätsprüfung können sie als Richtlinie oder Empfehlung benutzt werden, sind jedoch auch privat einsehbar (getrennt oder zusammen mit einer Selbstauskunft). (don)
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