Sonntag 22. Dezember 2024
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Vorsorgevollmacht ausstellen- für den Fall der Fälle
Man muss auch schon an Krankheiten oder gar den eigenen Tod denken ...
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Jeder Mensch kann einen Unfall erleiden, jeder Mensch kann auch sterben. Das sind Fakten des Lebens, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Dies am besten schon früh. Nun glaubt man als Kind zwar, die Eltern werden sich um alle Belange kümmern. Eheleute denken, das kann der Ehemann/die Ehefrau erledigen. Aber die Gesetze sehen anders aus.
Nicht immer ist es so normal, dass Eltern alle Belange für ihre Kinder regeln können und dürfen oder umgekehrt. Ebenso ist es nicht normal, dass der Ehepartner alle Belange regeln darf. Dafür muss man leider eine Vorsorgevollmacht ausstellen, die man am besten zu einem Notar bringt, damit sie beglaubigt wird. In dieser Vollmacht kann man dem Partner oder aber auch seinen Kinder die Kontovollmacht geben, ebenso festhalten, dass diese bei einem Pflegefall alle Dinge regeln und entscheiden dürfen. Diese Vollmacht kommt vor allem dann zum Tragen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Dinge zu kümmern. So wenn man zum Beispiel körperlich oder geistig behindert wird, aus welchen Gründen auch immer. Nicht immer muss der Unfall für die geistige Behinderung verantwortlich sein, sondern man kann auch eine seelische oder besser gesagt psychische Erkrankung bekommen, bei der man Hilfe benötigt. Wie aber auch immer, man sollte wirklich daran denken. Man muss nur mal überlegen, wenn man nicht verheiratet ist und man auf der Intensivstation liegt, der Partner darf einem noch nicht einmal besuchen, geschweige denn irgendwelche Entscheidungen treffen. Das geht gar nicht und daher muss diese Vollmacht vorliegen. Zwar ist es nie angenehm sich mit diesem Thema zu beschäftigen, aber es ist doch schön zu wissen, dass man in dem Fall der Fälle nicht einfach einen Betreuer vom Gericht gestellt bekommt und mit diesem am besten gar nichts zu tun hat. Dieser Gedanke ist wohl mehr als abschreckend, aber genau das kann passieren, wenn man keine Vorsorgevollmacht erstellt. Oder aber der Partner muss lange vor Gericht dafür kämpfen, dass er der Betreuer sein darf. Gleiches gilt für Kinder der Mutter oder des Vaters. Wer möchte seinen Angehörigen dies zumuten?
(km)
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